Was bedeutet die Eintragung in das kantonale Anwaltsregister und die Mitgliedschaft in der OAV / im SAV?

Nur Inhaber des Anwaltspatents und in das kantonale Anwaltsregister eingetragene Anwälte sind zur gerichtlichen Vertretung von Parteien zugelassen. Für die Eintragung in das waadtländische Anwaltsregister müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein - Solvenz, aber auch Ehrbarkeit (gem. Strafregister) und das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung.

Das Ordre des Avocats Vaudois (OAV) ist eine private Organisation, der die große Mehrheit der im kantonalen Anwaltsregister eingetragnen Anwälte angehört. Mitglieder der OAV sind automatisch auch Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV). Links auf die Websites dieser Verbände finden Sie unter dem Menüpunkt.

Diese Verbände haben zahlreiche deontologische Normen festgelegt. Sie finden diese Normen und viele weitere interessante Informationen auf den Seiten der OAV und des SAV.

OAV      FSA      

Wie kann ich mich auf das erste Gespräch mit meinem Anwalt vorbereiten?

Sie erleichtern Ihrem Anwalt die Arbeit und reduzieren die Kosten, indem Sie ihm sämtliche erforderlichen Unterlagen sorgfältig geordnet übergeben (mit Inhaltsverzeichnis, falls es sich um viele Dokumente handelt) und indem Sie - am besten schriftlich - eine chronologische Zusammenstellung des Sachverhalts, aufgrund dessen Sie ihn aufsuchen, vorbereiten.

Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen im Übrigen weitergehende Fragen stellen, um den Fall juristisch analysieren und bearbeiten zu können.

FSA      

Was kosten die Dienstleistungen meines Rechtsanwalts?

Die Rechnungsstellung erfolgt nach einem Stundensatz, der auf einen Standard-Grundbetrag von 350 Fr. festgesetzt ist und je nach Art des Mandats, der Situation des Kunden und dem Ergebnis angepasst werden kann.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?

Die Finanzierung eines Prozesses ohne Rechtsschutzversicherung kann für Menschen mit geringem Einkommen zu einem Problem werden. Daher können diese Prozesskostenhilfe beantragen.

Wenn Sie gewàhrt wird kommt der Kanton Waadt für Gerichts- und Anwaltskosten auf (zu einem Stundensatz von 180.- Franken + MWSt pro Anwaltsstunde, und 110.- für Praktikanten). Nach Prozessende kann vom Kanton jedoch die Rückerstattung durch den Begünstigten verlangt werden, falls es seine finanzielle Lage erlaubt.

Assistance judiciaire